Erhebung von Tourismusabgaben im Landkreis Neuwied

Ellen Demuth fragt nach

07.08.2014

Eine neue Anfrage der Abgeordneten Ellen Demuth an die rot-grüne Landesregierung in Mainz beschäftigt sich mit dem Thema der Erhebung von Tourismusabgaben. Ellen Demuth fragt nach, welche Gemeinden und Städte im Kreis Neuwied solche Abgaben erheben und in welcher Höhe. Außerdem will sie wissen, inwieweit die Kosten der Tourismusförderung laut Gesetz gedeckt werden können.

Der Antwort des Innenministeriums zufolge erheben Kur- bzw. Fremdenverkehrsbeiträge nach derzeitiger Rechtslage die Gemeinden und Städte, die als Kurorte oder Fremdenverkehrsgemeinden nach dem Kurortgesetz klassifiziert und staatlich anerkannt sind. Diesen Status haben im Kreis Neuwied die Gemeinden  Rengsdorf, Bad Hönningen, Linz, Hausen/Wied, Niederbreitbach, Roßbach und Waldbreitbach. Die Einnahmen, die diese Gemeinden erheben, haben sehr unterschiedliche Höhen. Die Ortsgemeinde Rengsdorf liegt mit einem erhobenem Kurbeitrag von jährlich 1.500 Euro am unteren Ende der Tabelle, die Stadt Bad Hönningen mit Einnahmen aus Kur- und Fremdenverkehrsbeiträgen von über 105.000 Euro an der Spitze.

 In Zukunft soll es jedoch möglich sein, dass alle kommunalen Gebietskörperschaften, denen touristische Aufwendungen entstehen, einen sogenannten „Tourismusbeitrag“ bis zu 100 % kostendeckend erheben dürfen. Dazu soll das Kommunalabgabengesetz geändert werden.  Der Begriff „Fremdenverkehrsbeitrag“ wird im Zuge der Gesetzesänderung zukünftig „Tourismusbeitrag“ und der „Kurbeitrag“ in „Gästebeitrag“ umbenannt.

Ob eine Einführung der Tourismusabgabe sinnvoll und wirtschaftlich sei, muss dann jede Kommune für sich selbst entscheiden. Demuth begrüßt die geplante Gesetzesänderung:“ Es ist schon lange überfällig, dass Kommunen mit touristischen Ausgaben gleichgestellt werden und zeitlich nicht mehr dienlichen Sonderregelungen für Kurorte usw. entfallen bzw. modernisiert und für alle Kommunen geöffnet werden. Kommunen, die in die touristische Vermarktung ihrer Orte investieren, steht so ein notwendiges Instrument zur Kostendeckung zur Verfügung. Ich hoffe, die Landesregierung bringt den Gesetzesentwurf zügig auf den Weg.“