PLENUM AKTUELL

Die CDU Landtagsfraktion informiert

19.03.2015

Nachfolgend finden Sie "Plenum Aktuell" mit allen Informationen über die Plenarsitzungen in dieser Woche.


Plenum aktuell                                        Plenarsitzungen

                                                                                 18. und 19. März 2015


Initiativen und Positionen

(Stand 17.3.2015)

 

 

 

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Aktuelle Stunde

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Zukunftssorgen am Hahn –

Dramatischer Einbruch beim Frachtgeschäft

 

 


Neue Hiobsbotschaft für den Hahn. Der Hunsrück-Flughafen verliert voraussichtlich zum Monatsende einen weiteren Großkunden im Frachtbereich. Die chinesische „Yangtze River Express“ will künftig Brüssel und München anfliegen.

 

In der letzten Zeit hat der Hahn vier Großkunden verloren und damit mehr als die Hälfte seiner Frachtmenge.  Für das vergangene Jahr wird mit einem Millionen-Verlust gerechnet. Für die CDU-Fraktion eine Entwicklung, die Anlass zu großer Sorge gibt. Wir haben deshalb eine  Aktuelle Stunde beantragt. Der stellvertretende Vorsitzende Alexander Licht fordert von der Landesregierung ein „echtes Krisenmanagement.“ Bislang fehle es an schlüssigen Zukunftskonzepten.  Im ersten Schritt gelte es, das Vertrauen zwischen Kunden und Flughafen wieder herzustellen. Nur auf dieser Basis sei überhaupt eine Zukunft für den Hahn zu gestalten.

 

 Der Hahn ist der wichtigste Wirtschaftsmotor im Hunsrück mit 3 000 Arbeitsplätzen direkt am Standort. Indirekt hängen 11 000 Stellen von seiner Existenz ab. Wenn die Landespolitik hier scheitert, ist die Zukunft einer ganzen Region in Gefahr.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Orientierungsdebatte

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Orientierungsdebatte zur Sterbebegleitung

 

 


Wenn Todkranke sterben wollen, dürfen ihnen Angehörige und Ärzte dabei helfen? Kaum ein Thema wird so kontrovers diskutiert. Der rheinland-pfälzische Landtag wird zu aktuellen Fragen der Sterbebegleitung und – hilfe, gesetzlichen Regelungen und ethischen Grenzsituationen eine breite Orientierungsdebatte führen. Die Abgeordneten wollen offen, ohne Fraktionszwang,  verschiedene Aspekte ansprechen, persönliche Meinungen und Erfahrungen einbringen.  Danach soll es eine Anhörung der Fachausschüsse geben.

 

Die CDU-Landtagsfraktion hat im Vorfeld mehrfach auf Fraktionssitzungen über Sterbebegleitung beraten und am vergangenen Mittwoch mit Experten, Palliativmedizinern, Hospizvertretern gesprochen. Dabei zeichneten sich zwei deutliche Positionen ab. Zum einen die Forderung, die Palliativmedizin in Rheinland-Pfalz deutlich zu stärken und auszubauen, zum anderen die Ablehnung einer gewerbsmäßigen Sterbehilfe durch Vereine. Kritisch wird auch der ärztlich assistierte Suizid gesehen.

 

CDU-Fraktionsvorsitzende Julia Klöckner sprach sich für eine enge Zusammenarbeit von Hospizdiensten und Pflegeeinrichtungen mit niedergelassenen Ärzten aus. „Es geht darum, einander bis zuletzt beizustehen. Nicht durch die Hand, sondern an der Hand eines anderen Menschen sterben.“


 

 

 

Im vergangenen Plenum wurde bereits die Große Anfrage der CDU-Fraktion „Sterben in Würde“ ausgesprochen:

 

 

Sterben in Würde

(Auswertung)

 

 


Zu Hause sein, wenn es zu Ende geht. Die meisten Menschen wünschen sich,  im vertrauten Umfeld Abschied zu nehmen. Die Realität: 70 Prozent der Schwerstkranken sterben im Krankenhaus. Besonders in ländlichen Regionen ist die palliativmedizinische Betreuung nicht gut ausgebaut. Die Wartelisten für Hospize sind voll.

Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung

 

Die CDU-Landtagsfraktion setzt sich dafür ein, dass Menschen am Ende ihres Lebens nach ihren Wünschen begleitet werden. Deshalb soll die Hospiz- und Palliativversorgung weiterentwickelt werden. Wir setzen uns dafür ein, landesweit ein flächendeckendes Hospiz- und Palliativangebot zu verwirklichen. Hospizkultur muss in allen Einrichtungen weiter gestärkt werden, zumal der Bedarf infolge der demographischen Entwicklung zunehmen wird. Auch die letzte Phase des Lebens soll durch Menschenwürde geprägt sein. Schwerkranke und sterbende Menschen sollten bestmögliche menschliche Zuwendung, Versorgung, Pflege und Betreuung erhalten.

 

Zahlen für Rheinland-Pfalz

 

Nach der Antwort der Landesregierung haben in Rheinland-Pfalz 480 Ärzte die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“. Von diesen sind 213 im stationären und 225 im ambulanten Bereich tätig. An 25 der rheinland-pfälzischen Krankenhäuser sind nach der Antwort Palliativstationen eingerichtet, die den Bedürfnissen schwerstkranker und sterbender Menschen und deren Angehörigen in besonderem Maße entsprechen. Die Landesregierung stellt fest, dass ein darüber hinaus gehender Bedarf zurzeit nicht besteht. Das ist kritisch zu betrachten. Die 25 Palliativstationen verfügen über 138 Betten/Plätze. Gemessen an der Einwohnerzahl entspricht das einem Palliativbett auf 28.945 Menschen bzw. 35 Betten pro 1 Mio. Einwohner.

 

In Rheinland-Pfalz gibt es nach der Antwort 34 ambulante Hospiz- und Palliativberatungsdienste, 2 ambulante Kinderhospize und 6 ambulante Hospizdienste. Mittel für stationäre Hospize innerhalb des Ehrenamtes stehen ausweislich der Antwort nicht zur Verfügung. In anderen Bundesländern ist dies zum Teil der Fall. Die 6 stationären Hospizeinrichtungen in Rheinland-Pfalz halten zusammen 58 Betten/Plätze vor. Gemessen an der Einwohnerzahl ergibt dies ein Hospizbett auf 68.868 Menschen bzw. 15 Betten pro 1 Mio. Einwohner. Damit liegt Rheinland-Pfalz unterhalb des Bundesdurchschnitts von rund 22 Betten pro 1 Mio. Einwohner.

 

In der aktuellen Diskussion fordert die CDU-Fraktion deshalb unter anderem:

 

  • Die Landesregierung muss in Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft daraufhin wirken, dass palliativmedizinische Kompetenzen in der Ärzteschaft weiter ausgebaut werden. Dabei geht es auch darum, den konkreten Bedarf sicher zu ermitteln, zu dem ausweislich der Antwort keine Informationen vorliegen. Ein Schwerpunkt muss im Bereich Allgemeinmedizin (Hausarzt) liegen.

 

  • Die Bundesregierung hat eine Generalisierung der Pflegeausbildungen angekündigt. Hierbei ist es wichtig, dass der Aspekt der palliativen Pflege angemessen berücksichtigt wird. Hierfür muss sich auch die Landesregierung einsetzen.

 

  • Der Bedarf an Palliativstationen und Palliativbetten muss im Rahmen der Krankenhausplanung künftig besonders berücksichtigt werden. Dabei muss es auch darum gehen, eine Vernetzung mit umgebenden Strukturen sicherzustellen.

 

  • Die Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG (sog. „Heimaufsicht“) muss im Rahmen ihres Arbeitsauftrages besonders darauf achten, dass Sterbebegleitung als Bestandteil einer ganzheitlichen Pflege in den Einrichtungen angeboten und praktiziert wird. Dabei muss sie eng mit dem medizinischen Dienst der Krankenkassen zusammenarbeiten, mit dem sie sich die Prüfaufgaben teilt.

 

  • Die Landesregierung muss die Bedarfsentwicklung in der ambulanten Hospizarbeit überwachen und für eine entsprechende Versorgung eintreten. Das muss regional gezielt geschehen. Es bedarf hierfür eines entsprechenden Konzepts.

 

  • Der Ansatz, in Rheinland-Pfalz primär die ambulanten Strukturen der hospizlich-palliativen Versorgung voranzubringen und zu unterstützen, darf kein Dogma sein. Der Hinweis in der Antwort, eine Bedarfsplanung der stationären Hospize sei nicht vorgeschrieben, ist nicht akzeptabel. Auch dem stationären Bedarf muss Rechnung getragen werden. Dazu gehört eine Bedarfsplanung für stationäre Hospize. Stationäre Hospize dürfen bei der Landesförderung nicht ausgeschlossen werden.

 

 


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Große Anfrage

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An der Gesellschaft teilhaben

Entwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung in Rheinland-Pfalz

 

 


Menschen mit Behinderung die Teilnahme an der Gesellschaft ermöglichen. Das ist  Aufgabe der  Eingliederungshilfe. Gerade Menschen mit Behinderungen sind auf Solidarität  und Hilfen angewiesen. Seit Jahren steigt bundesweit die Zahl der leistungsberechtigten Menschen in der Eingliederungshilfe, auch in Rheinland-Pfalz. Hier haben sich  von 2004 bis 2013  die Kosten für diese Hilfe von 537. 421.097 Millionen Euro auf 784.002.828 Euro erhöht. Der Bund hat angekündigt, sich an den Kosten der Eingliederungshilfe zu beteiligen. Aber die Beteiligung des Bundes ersetzt nicht die notwendigen Maßnahmen zur Kostensteuerung auf Landesseite. Nur eine nachhaltige Gestaltung der Eingliederungshilfe sichert ihre Leistungsfähigkeit. Das ist eine wichtige landespolitische Aufgabe und war Anlass für die CDU-Landtagsfraktion, eine Große Anfrage zur Entwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zu stellen. Denn das Vergabesystem ist kompliziert und es fehlt an Transparenz.

 

Daten nicht vergleichbar

 

Aus der Beantwortung der Großen Anfrage geht hervor, dass die  Datengrundlage der Landesregierung  in Teilbereichen  äußerst spärlich ist. So sind etwa die Daten für ambulante Leistungen, Leistungsempfänger und Kosten nicht vergleichbar. Aussagekräftige Zahlen für die Ausgaben nach Hilfearten und für die jeweiligen Kostenträger liegen der Landesregierung nach eigenen Angaben nicht vor.

 

Kritik des Rechnungshofes

 

Unsere Forderung nach mehr Transparenz und Vergleichbarkeit der Eingliederungshilfe ist nach dem aktuellen Bericht des Landesrechnungshofes noch drängender. Der rheinland-pfälzische Rechnungshof kritisiert massiv die Zuwendungspraxis der Landesregierung für Werkstätten für behinderte Menschen. So gibt es nicht – wie gesetzlich vorgesehen – Verträge mit den Einrichtungsbetreibern. Überdies kontrolliert das Land nicht die Verwendung der zur Verfügung gestellten Gelder. Gerade den Abschluss des notwendigen Rahmenvertrages und der entsprechenden Vereinbarungen hat die CDU-Fraktion in den vergangenen Jahren immer angemahnt. Denn bereits in den Jahresberichten 2010 und 2012 hatte der Rechnungshof das Fehlen einer Rahmen-, sowie der Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung bemängelt.

 

Hier wäre Frau Dreyer als damalige Sozialministerin gefordert gewesen. Sie hätte zwingend handeln müssen. Stattdessen hat sie Konstellationen zugelassen, die gegen geltendes Recht verstoßen.

 

Die CDU-Fraktion fordert jetzt schnellstmöglich Klärung. Die Werkstätten für behinderte Menschen und die Betroffenen selber brauchen dringend Rechtssicherheit.

 


 

 


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Parlamentsanträge

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Einigung  auf Wahltermin

Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen

zur Änderung der Verfassung für Rheinland-Pfalz

        

 


Die nächste Landtagswahl in Rheinland-Pfalz soll am 13. März 2016 stattfinden. Die Fraktionen im Landtag haben sich auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf verständigt. Damit der Urnengang an dem geplanten Sonntag stattfinden kann, muss zuvor mit einer Zweidrittelmehrheit im Landtag die Landesverfassung geändert werden. Die Wahl wäre nach bisher geltendem Recht frühestens erst eine Woche später möglich und läge dann zeitlich ungünstig in den Osterferien. Auch die Bundesländer Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt wollen am 13. März einen neuen Landtag wählen. Zunächst war der rheinland-pfälzische Innenminister Lewentz vorgeprescht und hatte den 17. April als Termin forciert. Ein Wahlkampf in den Ferien, über die Osterfeiertage und die Karwoche kann aber nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sein.

 

Hohe Wahlbeteiligung sichern

 

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Hans-Josef Bracht, erklärte: „Mit dem 13. März wird ein Dauerwahlkampf vermieden. Die beste Form der Bürgerbeteiligung ist die Sicherung einer hohen Wahlbeteiligung. Deswegen ist es sinnvoll, einen gemeinsamen Wahltermin mit Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt zu erreichen“.

Rechtsschutz verbessern

 

Der gemeinsame  Gesetzentwurf soll auch den Rechtsschutz politischer Vereinigungen im Vorfeld von Wahlen verbessern. Es geht um Regelungen zur Anfechtung der Entscheidungen des Landeswahlausschusses. Bislang hat der Verfassungsgerichtshof erst nach der Wahl über die Korrektheit der Entscheidungen des Ausschusses entschieden, etwa über die Nichtzulassung von Gruppierungen. Künftig sollen politische Vereinigungen bereits vor der Wahl die Nichtanerkennung als wahlvorschlagsberechtigte Partei oder Wählervereinigung gerichtlich prüfen lassen können.


 

 

 


Naturparke schützen

Für eine Gesamtplanung zum Ausbau von Windkraftanlagen

 

 


Grüne Idylle bis an den Horizont. Damit dies im Pfälzerwald so bleibt, kämpfen Bürgerinitiativen und Naturschutzverbände gegen den Ausbau von Windkraft. Ist doch jedes Windrad, das auf einen Berg gestellt wird, mindestens 20 Kilometer weit zu sehen.

 

Windkraft gefährdet Naturräume

 

Nach einer Überprüfung durch die UNESCO bleibt der Pfälzerwald Biosphärenreservat. Allerdings würde die Errichtung von Windkraftanlagen diesen Status gefährden. Deshalb wendet sich die CDU-Fraktion mit einem Antrag gegen die geplante Windkraftnutzung im Pfälzerwald. Wir setzen uns für den Erhalt unserer rheinland-pfälzischen Naturparke ein und fordern die Landesregierung auf, hier eine Gesamtplanung vorzulegen.

 

Bevölkerung einbeziehen

 

Dabei sollte die Bevölkerung einbezogen sein, etwa über Bürgerbefragungen. Der unkoordinierte Ausbau der Windenergie muss gestoppt werden, damit endlich eine nachhaltige, wirtschaftliche, ökologische und soziale Energiewende in Rheinland-Pfalz greifen kann.

In unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, sicherzustellen, dass

 

  • Auf die Ausweisung und Errichtung von weiteren Windkraftanlagen in den Kernzonen der rheinland-pfälzischen Naturparke weiterhin insgesamt verzichtet wird.

 

  • Nach den Vorgaben des MAB-Nationalkomitees im deutschen Teil des grenzüberschreitenden Bio-spährenreservates Naturpark Pfälzer Wald/Nordvogesen in den Kern-, Pflege- und bewaldeten Entwicklungszonen auf die Ausweisung und Errichtung von Windenergieanlagen vollständig  verzichtet werden soll.

 

  • Im Interesse einer gebietsübergreifenden Planung und Steuerung das Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) dahingehend geändert wird, dass die Planungshoheit für die Ausweisung von Vorrang- und Ausschlussgebiete für Windkraftstandorte wieder auf die Ebene der örtlichen zuständigen Planungsgemeinschaften - soweit gewünscht - übertragen wird.

 

  • Eine Gesamtplanung zu Windkraftanlagen in den rheinland-pfälzischen Naturparken und dem Biosphärenreservat Pfälzerwald in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gebietskörperschaften und der Planungsgemeinschaft mit folgenden Maßgaben zu erstellen.

 

  • Der Gesamtplan soll sicherstellen, dass der Status des Pfälzerwaldes als Biosphären-reservat durch den Aufbau von Windkraftanlagen nicht gefährdet wird und die Kernzonen der Naturparks den Vorgaben des § 19 (2) Landespflegegesetzs gerecht werden.

 

  • Der Gesamtplan des Biosphärenreservat Pfälzerwald soll der MAB-Kommission zur Prüfung und Bewertung vorgelegt werden.

 

  • Der Gesamtplan Biosphärenreservats Pfälzerwald soll der Öffentlichkeit vorgelegt werden und als Grundlage einer Bürgerbefragung mit Abstimmung dienen.

 

  • Die  Naturparkverordnung soll das Verbot der Errichtung von Windkraftanlagen in Kernzonen ermöglichen, um dem besonderen Schutzgedanken Rechnung zu tragen.

 

 


 

Geplant:

Alternativantrag der Fraktion der CDU zu dem Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen

Inklusion mit Bedacht umsetzen – berufsbildende Schulen konsequent einbinden

 

 


 


Kinder mit Behinderung und Beeinträchtigungen bestmöglich fördern. Das verlangt größte Sorgfalt und Umsicht. Umfassende pädagogische und therapeutische Angebote und eine angemessene Umgebung sind entscheidend für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. Förderschulen haben über viele Jahre ein maßgeschneidertes und hochwertiges Angebot entwickelt. Dennoch sind auch Kooperationen zwischen Förderschulen und berufsbildenden Schulen für das soziale Miteinander wichtig. Dies gelt ebenso für die Behindertenwerkstätten, die wertvolle Arbeit leisten.

 

 

 

Gemeinsamer Unterricht hat Grenzen

 

Der gemeinsame Unterricht behinderter und nichtbehinderter Schüler hat Grenzen. Sie liegen dort, wo der gemeinsame Unterricht den behinderten oder beeinträchtigten Schüler nicht in seiner Entwicklung unterstützt, sondern vielleicht sogar schadet.

 

Die CDU-Landtagsfraktion kritisiert deshalb, dass:

 

·         Kein Konzept zur Inklusion an berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz existiert.

·         Sich im ersten Jahr, in dem die Änderung des Schulgesetzes gilt, die Bedingungen an den Schulen, die sich behinderten und beeinträchtigten Schülern geöffnet haben, verschlechtert haben. Denn die Zahl beeinträchtigter und behinderter Schüler ist um rund 12 Prozent angewachsen, wohingegen sich die Zahl der Förderlehrer an allgemeinen Schulen lediglich um sechs Prozent erhöht hat.

Das Wohl des Einzelnen sollte an erster Stelle stehen. Bei der Ausweitung des gemeinsamen Unterrichts behinderter oder beeinträchtigter Schüler an berufsbildenden Schulen müssen Sorgfalt und Qualitätssicherung Vorrang vor einer schnellen Umsetzung haben.

 

 

Deshalb fordert die CDU-Landtagfraktion die Landesregierung auf:

 

·         Ein Konzept zu erarbeiten, wie die berufsbildenden Schulen ihren Beitrag zur Inklusion leisten können.

·         Die Behindertenwerkstäten in die Konzeption des Übergangs von Schule und Beruf für beeinträchtigte und behinderte Schüler verstärkt einzubeziehen.

·         Förderpädagogische Kriterien zu erarbeiten, die den berufsbildenden Schulen einen Anspruch auf sonderpädagogisches Personal und zugehörige sächlichen Ressourcen eröffnet.


 

Rot-Grün fährt auf Verschleiß

Erhalt und Ausbau des rheinland-pfälzischen Straßennetzes leistungs- und bedarfsgerecht sicherstellen

 

 


Hunderte Millionen Euro Unterhaltungsstau, marode Brücken, überlastete Straßen – die Landesregierung blendet Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur weitgehend aus. Das Straßennetz ist seit Jahren chronisch unterfinanziert. Dringende Infrastrukturmaßnahmen werden auf die lange Bank geschoben.  Rot-Grün fährt auf Verschleiß und nimmt hohe Folgekosten und Belastungen für die Bevölkerung, für Pendler  und für die Wirtschaft in Kauf. Nach Berechnungen der Industrie- und Handelskammern Rheinhessen und Wiesbaden kommt die derzeitige Sperrung der Schiersteiner Brücke die Region teuer zu stehen. Die IHK beziffert den finanziellen Gesamtschaden pro Tag auf 1,4 Millionen Euro. Für die Wirtschaft sei dies eine „Katastrophe“.

 

Landesrechnungshof warnt

 

Eine gute Wirtsschaftstruktur ist fundamental wichtig für die Zukunft, die Wettbewerbsfähigkeit und den Wohlstand unseres Bundeslandes. Die Sperrung der Schiersteiner Brücke setzt hier ein dramatisches Alarmsignal. Jede dritte Brücke im Land ist marode. Für den Landesrechnungshof steht fest, dass die derzeitige Unterhaltungspraxis  auf keinen Fall ausreicht, um die Verkehrsinfrastruktur in einem „hinreichend leistungsfähigen Zustand zu erhalten, der den Mobilitätsansprüchen der Bürger und der Wirtschaft gerecht wird.“

 

 

 

Es bedarf es dringender Investitionen des Landes in die Infrastruktur. Der Präsident des rheinland-pfälzischen Landesrechnungshofs spricht von einem verdeckten Finanzierungsbedarf von mindestens 250 Millionen Euro. Es bestehe ein Missverhältnis zwischen Mittelbedarf und Mitteleinsatz.

 

Die CDU-Fraktion setzt sich für einen bedarfsgerechten Erhalt und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur auf allen Ebenen ein.

 

Wir fordern die Landesregierung auf, Sofortmaßnahmen in die Wege zu leiten:

 

·         Ein systematisches Erhaltungsmanagement für Straßen und Brücken einzurichten und dabei ein nachhaltiges Sanierungskonzept der rheinland-pfälzischen Brückenbauten umgehend vorzulegen.

 

·         Ein Konzept zu erarbeiten, das die strategische Bedeutsamkeit der Brückenbauwerke in Rheinland-Pfalz herausstellt, bewertet und auf volkswirtschaftlich bedeutsame Engpässe hinweist.

 

·         Der Verkehrsinfrastruktur bei der Zuordnung der Haushaltsmittel eine höhere Priorität zuzuordnen.

 

·         Den Mittelbedarf für die Instandhaltung und den Ausbau der rheinland-pfälzischen Verkehrsinfrastruktur zu aktualisieren und diesen durch Beteiligung externer Gutachter spätestens  alle fünf Jahre festzustellen.

 

·         Eine konzeptionelle Weiterentwicklung von Logistikzentren voranzutreiben.

 

·         Den Landesbetrieb Mobilität (LBM) auf eine dauerhaft gesicherte finanzielle Basis zu stellen, in der auch unter Betrachtung des Gesamthaushaltes ein größerer Mitteleinsatz zum Erhalt der Infrastruktur sich niederschlägt.

 

 


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Mündliche Anfragen

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Sperrung der Schiersteiner Brücke

(Alexander Licht, MdL, Martin Brandl, MdL und Gerd Schreiner, MdL)

 


  1. Was ist der genehmigte Planungsstand einer zusätzlichen, unter-stromigen Vorlandbrücke, von der der Leiter des Landesbetriebs Mobilität (LBM) in der vergangenen Sitzung des Innenausschusses gesprochen hat?

 

  1. Wer hat diesen Planungsstand wann genehmigt?
  2. Warum ist dieser Plan bislang nicht weiterverfolgt worden?

 

  1. Wann wird die Planung insoweit fortgeschritten sein, dass ein Planfeststellungsbeschluss im Hinblick auf sechs Fahrstreifen mit Standspur und Lärmschutz erlassen werden kann?

Haltung der Landesregierung zur Legalisierung der Droge Cannabis

(Christian Baldauf, MdL)

 

 


1.   Hält die Landesregierung an ihrer in der Vergangenheit vertretenen Auffassung fest, dass Cannabis „eine Droge“ sei sowie dass die Festsetzung einer Obergrenze für das Absehen von Strafverfolgung wegen Besitzes zum Eigenbedarf „kein Freifahrtschein“ sei und „keinesfalls eine Verharmlosung von Cannabiskonsum“ bedeute (vgl. z.B. Pressemitteilung des Ministeriums der Justiz vom 9. Juli 2007)?

 

2.  Teilt die Landesregierung die von der früheren Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, vertretene Auffassung, „Cannabis bleibt eine Einstiegsdroge. Wir brauchen in Deutschland eine einheitliche Obergrenze.“ (vgl. Mainzer Rhein-Zeitung vom 14. September 2011)?

 

3.  Teilt die Landesregierung die kürzlich von den GRÜNEN auf Bundesebene erhobene Forderung nach einer Legalisierung der Droge Cannabis?

 

4.  Wenn ja: aus welchen Gründen? Wenn nein: aus welchen Gründen nicht?

 

 

 


 

 

 

Forderungen der rheinland-pfälzischen Naturpark-Vorsitzenden an die Landesregierung

(Arnold Schmitt, MdL und Michael Billen, MdL)

 

 


  1. Welche Konsequenzen leitet die Landesregierung aus den nach Darstellung der Vorsitzenden gestiegenen Anforderungen an die Naturparke in Rheinland-Pfalz ab?
  2. Wie steht die Landesregierung zu der getroffenen Feststellung, dass die Naturparke in ihren Regionen bereits seit Jahrzehnten Aufgaben wahrnehmen würden, die jetzt auch im Nationalparkprogramm enthalten seien?
  3. Wie reagiert die Landesregierung auf die geäußerte Befürchtung, dass durch die Einrichtung des neuen Nationalparks Hunsrücks-Hochwald die Finanzierung der Naturparke ins Hintertreffen geraten könnte?

 

 

 

DEHOGA-Integrations-Initiative 300

(Martin Brandl, MdL und Arnold Schmitt, MdL)

 

 

Finanzierung der Werkstätten für behinderte Menschen durch die Landesregierung

(Hedi Thelen, MdL)

 

 

Mehr Studienplätze in der Humanmedizin

(Dr. Peter Enders, MdL und Dorothea Schäfer, MdL)

 

 

Anmeldezahlen an weiterführenden Schulen im Schuljahr 2015/2016

(Bettina Dickes, MdL und Guido Ernst, MdL)

 

 

Aktuelle Debatte zum Schrifterwerb in Grundschulen

(Marion Schneid, MdL und Brigitte Hayn, MdL)