Kettenarbeitsverträge für Lehrer

15.07.2016

Bildungsministerin Hubig hat in der gestrigen von der CDU-Landtagsfraktion beantragten Aktuellen Debatte zu Kettenarbeitsverträgen für Lehrer behauptet, im Gegensatz zu den vorangegangenen Jahren hätte das Land bereits im vergangenen Jahr die weit überwiegende Zahl der Vertretungslehrkräfte über die Sommerferien bezahlt und beschäftigt.

Demuth: „Diese Aussage entspricht nicht den Tatsachen!“  

"Diese Aussage von Frau Hubig ist falsch. Die Anfragen der CDU-Landtagsfraktion belegen, dass sich die Praxis der Landesregierung, viele Vertretungslehrer über die Sommerferien in die Arbeitslosigkeit zu schicken, kaum verändert hat. Im vergangenen Jahr wurde eine ähnlich hohe Zahl an Vertretungslehrern wie in den Jahren zuvor über die Ferien in die Arbeitslosigkeit geschickt. Ihr Vertrag endete mit dem letzten Schultag.

Laut der Antwort der Landesregierung vom 27. Juli 2015 auf eine Kleine Anfrage der CDU-Landtagsfraktion gab es zum Stichtag 24. Juli 2015 insgesamt Vertretungsverträge mit einem Umfang von 2250 Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Davon hatten nur Verträge im Umgang von 752 (VZÄ) eine Laufzeit über die Sommerferien hinaus. Das zeigt deutlich: Die Aussage von Ministerin Hubig, dass sich die weit überwiegende Zahl der Vertretungsverträge im vergangenen Jahr über die Sommerferien hinaus erstreckt habe, ist unzutreffend. Wir erwarten, dass Frau Hubig das richtigstellt.“

Hintergrund:

Die Anfrage der CDU-Fraktion Drs. 16/5374 weist nach, dass wie in den vorangegangenen Jahren weniger als die Hälfte der Vertretungsverträge über die Sommerferien verlängert wurden:

„Zum Stichtag 24. Juli 2015 bestanden Vertretungsverträge im Umfang von 1 498 Vollzeitäquivalenten (VZÄ), die bis zum Ende des Schuljahres 2014/2015 befristet waren. Vertretungsverträge im Umfang von 752 VZÄ hatten eine Laufzeit über die Sommerferien hinaus.“