PLENUM AKTUELL

Die CDU Landtagsfraktion informiert

25.02.2015

Nachfolgend finden Sie "Plenum Aktuell" mit allen Informationen über die Plenarsitzungen in dieser Woche.

Plenum aktuell                                        Plenarsitzungen

                                                                                 25., 26. und 27. Februar 2015


Initiativen und Positionen

(Stand 25.2.2015)

 

_____________________________________________________________________________________________

 

Aktuelle Stunde

_____________________________________________________________________________________________


 

 

Verfehlte Flüchtlingspolitik der rot-grünen Landesregierung

 

 


Flüchtlinge müssen in Zelten schlafen, die Erstaufnahmeeinrichtungen sind überlastet, das  Gedränge groß. Derzeit kommen täglich 200 Flüchtlinge nach Rheinland-Pfalz, jeder zweite stammt aus dem Kosovo. Die Landesregierung ist mit der Situation völlig überfordert und muss Notlösungen anbieten.

 

Weder humanitär noch sozial

 

„Eine Bankrotterklärung der sogenannten humanitären Flüchtlingspolitik von Rot-Grün“, kritisiert der integrationspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Adolf Kessel. „Zelte sind keine adäquate Unterkunft für Flüchtlinge, vor allem nicht im Wintermonat Februar. Das ist weder humanitär noch sozial und zeigt, wie schlecht die Landesregierung geplant hat.“

 

Vorrausschauende Asylpolitik

 

Seit 2013 hat die CDU-Fraktion eine vorausschauende Asylpolitik des Landes angemahnt und gefordert, die Erstaufnahmeeinrichtungen zu erweitern. Nach Ansicht der CDU-Landtagsfraktion führt kein Weg daran vorbei, weitere Länder des Westbalkans zu sicheren Herkunftsländern zu erklären. Die zentralen Unterkünfte müssen vorausschauender geplant und die Kommunen unbürokratischer bei der Aufnahme von Asylsuchenden unterstützt werden.


 

 

Situation Schiersteiner Brücke

 

 


Im Rahmen einer Aktuellen Stunde wird der rheinland-pfälzische Landtag auch über das beispiellose Verkehrschaos und die aktuelle Situation rund um die Schiersteiner Brücke zwischen Mainz und Wiesbaden diskutieren. Die Brückensperrung war Anlass für die CDU-Fraktion, kurzfristig am 23. Februar 2015, zu einem „Mobilitätsforum Rheinland-Pfalz“ in den Landtag einzuladen. Vertreter von Industrie, Logistik, Handwerk, Automobilclubs und Pendlern diskutierten intensiv über die Situation der Infrastruktur in Rheinland-Pfalz. Daraus hat die CDU-Fraktion 5 Punkte für eine moderne Verkehrspolitik erarbeitet:

 

·         Wir werden die parlamentarische Diskussion zum Thema Verkehr fortsetzen, mit dem Ziel, die notwendigen Schwerpunkte für den Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zu klären. Wir werden dazu auch noch eine Anfrage an die Landesregierung stellen.

 

·         Wir fordern die Landesregierung auf, die bis heute verzögerten Entscheidungen im Zusammenhang mit Bundesverkehrsprojekten in RLP endlich zu realisieren und bereit stehende Bundesmittel abzurufen.

 

·         Der LBM braucht dringend ein tragfähiges Geschäftsmodell. Ansonsten droht ihm spätestens 2020 die Insolvenz.

 

·         In diesem Zusammenhang fordern wir die Landesregierung auf, umgehend einen Planfeststellungsbeschluss für die neue Vorlandbrücke auf der Mainzer Seite der Schiersteiner Brücke herbeizuführen.

 

·         Wir brauchen endlich wieder ein richtiges Infrastrukturministerium. Die Bereiche Wirtschaft und Verkehr müssen wieder in einem Haus zusammengeführt werden.


 

 

 


____________________________________________________________________________________________________


 

Parlamentsanträge

____________________________________________________________________________________________________


 

 

Entlastung für rheinland-pfälzische Betriebe

Bürokratiezuwachs stoppen, Wirtschaft stärken

 


 


Fenster in Pausenräumen, verschließbare Spinde für alle Mitarbeiter, eine Mindesttemperatur von 17 Grad, auch für selten genutzte Abstellräume, das sieht die von Bundesarbeitsministerin Nahles angestoßene Änderung der Arbeitsstättenverordnung vor. Als „hochbürokratisch“ und „praxisfern“ kritisieren weite Teile der Wirtschaft die Novellierung. Viele Vorgaben, auch für Heimarbeitsplätze, seien nicht umsetzbar. Und Nahles plant schon die nächste Regulierung: Eine „Anti-Stress-Verordnung“ ab 2016, zur Vermeidung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz, verbunden mit noch mehr bürokratischen Regelungen für die Arbeitgeber.

 

Betriebe sind überfordert

 

Bei einem Spitzengespräch der CDU-Landtagsfraktion mit Vertretern der Handwerkskammern wurde deutlich: Nach dem Mindestlohngesetzdrohen nun weitere Auflagen und Gängelei für Unternehmen. Das überfordert die rheinland-pfälzische Wirtschaft mit ihren vielen kleineren und mittleren Unternehmen. Für sie ist die Belastung durch rechtliche Vorgaben oft um ein Vielfaches höher als für Großunternehmen. Betriebe brauchen Freiräume für die Entwicklung ihres Kerngeschäfts und keine unnötigen Hürden.

 

Bürokratie kostet Zeit und Geld

 

Zu hohe Bürokratielasten schränken unsere Unternehmen in ihrer Leistungsfähigkeit enorm ein, kosten Zeit und Geld. Dies wirkt sich insgesamt negativ auf die Wirtschaftsleistung des Standortes Rheinland-Pfalz aus. Schon jetzt müssen viele Betriebe erhebliche Aufwendungen in Kauf nehmen, um die bereits vorhandenen bürokratischen Hürden zu meistern.

Die Umsetzungsvorschriften beim Mindestlohngesetz, die Novellierung der Arbeits-stättenverordnung und die Pläne zur Anti-Stress-Verordnung konterkarieren zudem das Ziel der Großen Koalition, Bürokratie abzubauen.

 

Deshalb fordert die CDU-Fraktion in ihrem Antrag die Landesregierung auf:

 

  • Sich dafür einzusetzen, die Büro-kratiebelastungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Mindestlohns zu senken.

 

  • Ihre positive Haltung zur Einführung einer „Anti-Stress-Verordnung“ auf der Basis des entsprechenden Bundesratsbeschlusses 2013 zu überdenken.

 

  • Bei Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles darauf einzuwirken, dass die Arbeitsstättenverordnung in der vorliegenden Fassung nicht verabschiedet wird.

 

  • Neue Initiativen zu erarbeiten und vorzustellen, um den Mittelstand aber auch Bürgerinnen und Bürgern von unnötiger Bürokratie zu entlasten.

 

  • Bei neuen Gesetzgebungsvorhaben verstärkt auf die Lebenswirklichkeit und die Arbeitsabläufe in den Betrieben zu achten. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Vielzahl von kleinen familiengeführten Unternehmen in Rheinland-Pfalz.

 

 

Bürokratische Hürden abbauen

Mindestlohnregelung anpassen

 


 


Zu bürokratisch, zu aufwendig in der Umsetzung – vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen klagen über die Ausgestaltung des Mindestlohns. Bundesweit haben seit dem 1. Januar rund 3,7 Millionen Menschen Anspruch auf den Mindestlohn in Höhe von 8 Euro 50 pro Stunde.

 

Praxisgespräch Mindestlohn

 

Die CDU-Fraktion lud rund 150 Vertreter aus Wirtschaft, Gewerkschaften, Kirchen und Sport zu einem „Praxisgespräch Mindestlohn“ in den Mainzer Landtag. Die Teilnehmer berichteten, welche Schwierigkeiten die neuen Regelungen nach sich ziehen. Ein Hauptkritikpunkt: In neun Branchen müssen die täglichen Arbeitszeiten minutiös erfasst und zudem die Daten für Kontrollen bereit gehalten werden. Das betrifft sämtliche Mitarbeiter mit bis zu 2958 Euro Monatslohn. Ob Ehrenamt, Praktikanten, Familienbetriebe oder Minijober – alle stehen vor der teils unlösbaren Aufgabe, Arbeitszeiten und – dauer detailliert und innerhalb einer Woche dokumentieren zu müssen. Hier sollte nach Auffassung der CDU-Fraktion dringend nachgebessert werden. Diese Regelung ist praxis- und realitätsfern, sie muss flexibler gestaltet werden.Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales muss sich stärker seiner Verantwortung bewusst werden, Regelungen zu schaffen, die für die Unternehmerinnen und Unternehmer Anreize zur Schaffung von Arbeitsplätzen bieten. Auch über ein Absenken der Einkommensschwelle für die Dokumentationspflicht der Arbeitszeit ist nachzudenken.

 

Die CDU-Fraktion fordert die Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel zu starten:

 

·         Nachbesserungen bei den Ausführungsbestimmungen vorzunehmen, um die Regelungen zum Mindestlohn von unnötigen Pflichten zur Dokumentation zu befreien und somit den bürokratischen Aufwand für die betroffenen Unternehmen spürbar zu reduzieren.

 

·         Den mit der Umsetzung der Regelungen zum Mindestlohn verbundenen Verwaltungsaufwand für die zuständigen staatlichen Stellen zu verringern und damit die finanziellen und personellen Belastungen der Verwaltungen maßvoll zu gestalten.

 

·         Eine zeitnahe erste Evaluation des Mindestlohngesetzes vorzunehmen.



 

 


Mehr Sicherheit in der Pflege

(Alternativantrag zumAntrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen

„Qualitätsbeurteilung in der Pflege nutzbar machen“)

 

 


Wie können Betroffene und Angehörige die richtige Pflegeeinrichtung finden? Sich sicher sein, dass sie bestmöglich von einem ambulanten Dienst betreut werden?

Um eine gute Pflegequalität in Pflegeeinrichtungen zu gewährleisten, sind regelmäßige und unangemeldete Qualitätsprüfungen und Kontrollen in Pflegeeinrichtungen wichtig. Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung leisten bei ihren Qualitätsprüfungen grundsätzlich gute Arbeit.

 

Notensystem in der Kritik

 

Aber das bisherige Notensystem des deutschen Pflege-TÜV bietet zu wenig Transparenz. Die Bewertungen und die Bewertungsmaßstäbe sind nicht aussagekräftig. Bürgerinnen und Bürger werden durch die Noten bei der Wahl einer Einrichtung nicht verlässlich informiert.

Die CDU-Fraktion will mehr Sicherheit für den Verbraucher und eine neue, entbürokratisierte Dokumentation der Pflege. Der Bund hat hier bereits erste wichtige Schritte unternommen.

 

Versäumnisse der Landesregierung

 

 Der jüngste Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD und Bündndis90/Die Grünen bewertet die positiven Leistungen der CDU-geführten Bundesregierung zur Verbesserung der Qualitätsbeurteilung in der Pflege nicht nur falsch. Der vorgelegte Antrag geht auch an landespolitischen Defiziten vorbei, anstatt wirklich Konsequenzen zu ziehen. Dabei ist das Land selbst gefordert, die eigenen gesetzlichen Regelungen so zu gestalten, dass eine klare Verantwortlichkeit für die Sicherstellung einer guten Pflege besteht. Bereits 2013 ergab eine Evaluation des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe:

 

Mängel der Qualitätsberichterstattung

 

Die vorgesehene Qualitätsberichterstattung hat sich nicht bewährt. Die Berichte sind bislang nicht in einer Weise aussagekräftig, die dem Anliegen des LWTG entsprechen. Es gibt weder ausreichende Hinweise auf die Merkmale der Qualitätsprüfung und Qualitätsberichterstattung, noch zu deren Bewertung. Dieser Mangel erschwert eine nachvollziehbare und vergleichbare Qualitätsberichterstattung. Die Evaluation ergab auch, dass nicht erkennbar ist, welche Inhalte die „Heimaufsicht“ in Abgrenzung zum MDK im Rahmen der Ergebnisqualität prüfen soll. Das hat Folgen für Definition, Abgrenzung und Dokumentation der Qualitätsbegriffe. Sie sind Resultat politischer Versäumnisse der Landesregierung.

 

Die CDU-Fraktion fordert die Landesregierung zu einer grundlegenden Neuordnung von Qualitätsverantwortung und Qualitätsberichterstattung im Rahmen des LWTG auf.

 

·         Die Qualität der Betreuung ist zu sichern:

 

Es muss hierzu eine nachvollziehbare und funktionelle Ordnung der Qualitätsverantwortung in den Einrichtungen geschaffen werden, die klare Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten und Kooperationspflichten bestimmt.

 

·         Die Einrichtungen müssen bei neuen Konzepten unterstützt werden:

 

Es gilt, die Reformbereitschaft von Einrichtungen zu unterstützen, ohne damit Risiken einzugehen, dass vorgesehene Regelungen unterlaufen werden. Die Grenzen zwischen stationären und ambulanten Versorgungsformen sollten durchlässiger gemacht werden. Außerdem sollte ein neues Gesetz die Selbstorganisation hinsichtlich der Entwicklung neuer Versorgungskonzepte anregen.

 

·         Personelle Ressourcen sollen sinnvoll genutzt werden:

 

Ein neues Gesetz muss den Dokumentationsaufwand begrenzen und damit auch den Bürokratieaufwand abbauen. Klarstellungen zur Abstimmung der Kontrolltätigkeit sind notwendig.

 

·         Die Klassifikation von Einrichtungen muss neu gestaltet werden:

 

Erforderlich ist eine praktikable Regelung ohne Einladung zur Umgehung heimrechtlicher Vorschriften. Abgrenzungen dürfen nicht zu unproduktiven Auseinandersetzungen zwischen Behörden und Betreibern auf Kosten der Verbraucher führen.

 

·         Transparenz muss gewährleistet sein:

 

Nachdem sich die Qualitätsberichte des § 12 LWTG in ihrer Anlage nicht bewährt haben, hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf, über die Qualität der rheinland-pfälzischen Einrichtungen informiert zu werden. Eine entsprechende Neuregelung muss es leisten, nicht nur die Arbeit der Einrichtungen, sondern auch die der Behörden öffentlich und damit wirksamer zu machen.


 

 

 

Unter Druck -

Einsatzfähigkeit der rheinland-pfälzischen Polizei sicherstellen

 


 


Überstunden, Schichtdienste, zu wenig Beamte einerseits. Andererseits mehr Wohnungseinbrüche, wachsende Gefährdung durch radikalisierte Islamisten, umfangreiche Observierungen. Die rheinland-pfälzische Polizei hat ihre Belastungsgrenze erreicht. Der Krankenstand steigt. Die Gewerkschaft GdP berichtet von konkreten Problemen, Schichten noch zu besetzen.

Auf Dauer wird der Personalabbau bei gleichzeitig gestiegener Aufgabenbelastung die Sicherheitslage in Rheinland-Pfalz schwächen.

 

Personalchaos droht

 

So sinkt die Zahl der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in diesem Jahr von derzeit 8.800 vollen Stellen auf 8.700. Die aktuellen Neueinstellungen von Polizeianwärterinnen und Polizeianwärtern decken die Pensionierungswelle nicht ab. 2016 werden jeweils 460 Polizeibeamte/innen aus dem Dienst scheiden. Die von der Landesregierung angekündigten Mehreinstellungen reichen bei einer Abbruchsquote von etwa 10 % nicht aus, um dieser Entwicklung effektiv entgegenzuwirken.

 

Die CDU-Fraktion fordert die Landesregierung deshalb in ihrem Antrag auf:

 

  • Sofort die notwendigen Ausbildungskapazitäten zu erhöhen, damit so schnell als möglich zusätzliche 300 Vollzeitstellen verfügbar sind.


 

 

Sterben in Würde

(Auswertung der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU)

 

 


Zu Hause sein, wenn es zu Ende geht. Die meisten Menschen wünschen sich,  im vertrauten Umfeld Abschied zu nehmen. Die Realität: 70 Prozent der Schwerstkranken sterben im Krankenhaus. Besonders in ländlichen Regionen ist die palliativmedizinische Betreuung nicht gut ausgebaut. Die Wartelisten für Hospize sind voll.

Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung

 

Die CDU-Landtagsfraktion setzt sich dafür ein, dass Menschen am Ende ihres Lebens nach ihren Wünschen begleitet werden. Deshalb soll die Hospiz- und Palliativversorgung weiterentwickelt werden. Wir setzen uns dafür ein, landesweit ein flächendeckendes Hospiz- und Palliativangebot zu verwirklichen. Hospizkultur muss in allen Einrichtungen weiter gestärkt werden, zumal der Bedarf infolge der demographischen Entwicklung zunehmen wird. Auch die letzte Phase des Lebens soll durch Menschenwürde geprägt sein. Schwerkranke und sterbende Menschen sollten bestmögliche menschliche Zuwendung, Versorgung, Pflege und Betreuung erhalten.

 

Zahlen für Rheinland-Pfalz

 

Nach der Antwort der Landesregierung haben in Rheinland-Pfalz 480 Ärzte die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“. Von diesen sind 213 im stationären und 225 im ambulanten Bereich tätig. An 25 der rheinland-pfälzischen Krankenhäuser sind nach der Antwort Palliativstationen eingerichtet, die den Bedürfnissen schwerstkranker und sterbender Menschen und deren Angehörigen in besonderem Maße entsprechen. Die Landesregierung stellt fest, dass ein darüber hinaus gehender Bedarf zurzeit nicht besteht. Das ist kritisch zu betrachten. Die 25 Palliativstationen verfügen über 138 Betten/Plätze. Gemessen an der Einwohnerzahl entspricht das einem Palliativbett auf 28.945 Menschen bzw. 35 Betten pro 1 Mio. Einwohner.

 

In Rheinland-Pfalz gibt es nach der Antwort 34 ambulante Hospiz- und Palliativberatungsdienste, 2 ambulante Kinderhospize und 6 ambulante Hospizdienste. Mittel für stationäre Hospize innerhalb des Ehrenamtes stehen ausweislich der Antwort nicht zur Verfügung. In anderen Bundesländern ist dies zum Teil der Fall. Die 6 stationären Hospizeinrichtungen in Rheinland-Pfalz halten zusammen 58 Betten/Plätze vor. Gemessen an der Einwohnerzahl ergibt dies ein Hospizbett auf 68.868 Menschen bzw. 15 Betten pro 1 Mio. Einwohner. Damit liegt Rheinland-Pfalz unterhalb des Bundesdurchschnitts von rund 22 Betten pro 1 Mio. Einwohner.

 

In der aktuellen Diskussion fordert die CDU-Fraktion deshalb unter anderem:

 

  • Die Landesregierung muss in Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft daraufhin wirken, dass palliativmedizinische Kompetenzen in der Ärzteschaft weiter ausgebaut werden. Dabei geht es auch darum, den konkreten Bedarf sicher zu ermitteln, zu dem ausweislich der Antwort keine Informationen vorliegen. Ein Schwerpunkt muss im Bereich Allgemeinmedizin (Hausarzt) liegen.

 

  • Die Bundesregierung hat eine Generalisierung der Pflegeausbildungen angekündigt. Hierbei ist es wichtig, dass der Aspekt der palliativen Pflege angemessen berücksichtigt wird. Hierfür muss sich auch die Landesregierung einsetzen.

 

  • Der Bedarf an Palliativstationen und Palliativbetten muss im Rahmen der Krankenhausplanung künftig besonders berücksichtigt werden. Dabei muss es auch darum gehen, eine Vernetzung mit umgebenden Strukturen sicherzustellen.

 

  • Die Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG (sog. „Heimaufsicht“) muss im Rahmen ihres Arbeitsauftrages besonders darauf achten, dass Sterbebegleitung als Bestandteil einer ganzheitlichen Pflege in den Einrichtungen angeboten und praktiziert wird. Dabei muss sie eng mit dem medizinischen Dienst der Krankenkassen zusammenarbeiten, mit dem sie sich die Prüfaufgaben teilt.

 

  • Die Landesregierung muss die Bedarfsentwicklung in der ambulanten Hospizarbeit überwachen und für eine entsprechende Versorgung eintreten. Das muss regional gezielt geschehen. Es bedarf hierfür eines entsprechenden Konzepts.

 

  • Der Ansatz, in Rheinland-Pfalz primär die ambulanten Strukturen der hospizlich-palliativen Versorgung voranzubringen und zu unterstützen, darf kein Dogma sein. Der Hinweis in der Antwort, eine Bedarfsplanung der stationären Hospize sei nicht vorgeschrieben, ist nicht akzeptabel. Auch dem stationären Bedarf muss Rechnung getragen werden. Dazu gehört eine Bedarfsplanung für stationäre Hospize. Stationäre Hospize dürfen bei der Landesförderung nicht ausgeschlossen werden.

 

 

 

Naturparke schützen

Für eine Gesamtplanung zum Ausbau von Windkraftanlagen

 

 


Grüne Idylle bis an den Horizont. Damit dies im Pfälzerwald so bleibt, kämpfen Bürgerinitiativen und Naturschutzverbände gegen den Ausbau von Windkraft. Ist doch jedes Windrad, das auf einen Berg gestellt wird, mindestens 20 Kilometer weit zu sehen.

 

Windkraft gefährdet Naturräume

 

Nach einer Überprüfung durch die UNESCO bleibt der Pfälzerwald Biosphärenreservat. Allerdings würde die Errichtung von Windkraftanlagen diesen Status gefährden. Deshalb wendet sich die CDU-Fraktion mit einem Antrag gegen die geplante Windkraftnutzung im Pfälzerwald. Wir setzen uns für den Erhalt unserer rheinland-pfälzischen Naturparke ein und fordern die Landesregierung auf, hier eine Gesamtplanung vorzulegen.

 

Bevölkerung einbeziehen

 

Dabei sollte die Bevölkerung einbezogen sein, etwa über Bürgerbefragungen. Der unkoordinierte Ausbau der Windenergie muss gestoppt werden, damit endlich eine nachhaltige, wirtschaftliche, ökologische und soziale Energiewende in Rheinland-Pfalz greifen kann.

 

In unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, sicherzustellen, dass

 

  • Auf die Ausweisung und Errichtung von weiteren Windkraftanlagen in den Kernzonen der rheinland-pfälzischen Naturparke weiterhin insgesamt verzichtet wird.

 

  • Nach den Vorgaben des MAB-Nationalkomitees im deutschen Teil des grenzüberschreitenden Bio-spährenreservates Naturpark Pfälzer Wald/Nordvogesen in den Kern-, Pflege- und bewaldeten Entwicklungszonen auf die Ausweisung und Errichtung von Windenergieanlagen vollständig  verzichtet werden soll.

 

  • Im Interesse einer gebietsübergreifenden Planung und Steuerung das Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) dahingehend geändert wird, dass die Planungshoheit für die Ausweisung von Vorrang- und Ausschlussgebiete für Windkraftstandorte wieder auf die Ebene der örtlichen zuständigen Planungsgemeinschaften - soweit gewünscht - übertragen wird.

 

  • Eine Gesamtplanung zu Windkraftanlagen in den rheinland-pfälzischen Naturparken und dem Biosphärenreservat Pfälzerwald in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gebietskörperschaften und der Planungsgemeinschaft mit folgenden Maßgaben zu erstellen.

 

  • Der Gesamtplan soll sicherstellen, dass der Status des Pfälzerwaldes als Biosphären-reservat durch den Aufbau von Windkraftanlagen nicht gefährdet wird und die Kernzonen der Naturparks den Vorgaben des § 19 (2) Landespflegegesetzs gerecht werden.

 

  • Der Gesamtplan des Biosphärenreservat Pfälzerwald soll der MAB-Kommission zur Prüfung und Bewertung vorgelegt werden.

 

  • Der Gesamtplan Biosphärenreservats Pfälzerwald soll der Öffentlichkeit vorgelegt werden und als Grundlage einer Bürgerbefragung mit Abstimmung dienen.

 

  • Die  Naturparkverordnung soll das Verbot der Errichtung von Windkraftanlagen in Kernzonen ermöglichen, um dem besonderen Schutzgedanken Rechnung zu tragen.

 

 

 

Sprachkurse aufbauen

Flüchtlinge und Asylbewerber besser integrieren

 

 


Sie suchen eine neue Heimat, Zuflucht, Asyl, Schutz vor Verfolgung und Krieg. Immer mehr Flüchtlinge, Asylbewerber und Zuwanderer aus EU-Ländern kommen nach Rheinland-Pfalz, allein im vergangenen Jahr rund 10 000 Menschen. Für 2015 werden wesentlich höhere Zahlen erwartet. Dies stellt das Land vor große Herausforderungen. Rund ein Drittel der Neuankömmlinge sind Kinder, etliche traumatisiert durch Flucht und Vertreibung.

 

Sprachbarrieren abbauen

 

Elementare Voraussetzung für eine gelingende Integration  sind hinreichende Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache. Im Rahmen seiner Zuständigkeit bietet der Bund  u.a. in Integrationskursen einem begrenzten Teilnehmerkreis Spracherwerb und Staatsbürgerkunde an. Es ist wichtig, Sprachbarrieren frühzeitig abzubauen. Nach Ansicht der CDU-Fraktion sollte dies bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen beginnen. Erwachsene brauchen  Sprach- und Orientierungskurse, damit sie sich möglichst schnell im Alltag in Deutschland zurechtfinden. Schulpflichtige Kinder können bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung von Lehrkräften erste Deutschkenntnisse vermittelt werden.

 

Frauen integrieren

 

Für Väter und Mütter, die an Sprachkursen teilnehmen, muss die Betreuung der Kinder sichergestellt sein. Gerade für Frauen ist dies entscheidend. Ein Nachfolgemodell von „Mama lernt Deutsch“ könnte es Müttern kleiner Kinder erleichtern, einen Sprachkurs in der Kita zu besuchen.

 

Kinder fördern

 

Die meisten Flüchtlingskinder reisen ohne deutsche Sprachkenntnisse aus den zahlreichen Krisenregionen der Welt ein. Deshalb sind Vorbereitungsklassen und -kurse an allen Schularten, insbesondere an Realschulen plus und Gesamtschulen dringend erforderlich. Ohne eine intensive persönliche Zuwendung nach der Schulaufnahme ist das Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder kaum möglich. Bisher gibt es an acht Standorten im Land in Zusammenarbeit von Schulträgern und Schulen sowie Jugendhilfe und Sozialarbeit solche intensiven Vorbereitungsklassen. Diese Klassen sollten ausgebaut werden. Junge Menschen, die den Weg an eine Hochschule einschlagen wollen,  brauchen Intensivsprachkurse. Auch ein Stipendienprogramm außerhalb des Bafögs wäre sinnvoll.

 

In ihrem Antrag fordert die CDU-Landtagsfraktion:

 

·         Mit Kursen zum Spracherwerb bei Schulkindern und Erwachsenen bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung zu beginnen und dort neben der deutschen Sprache auch Orientierungswissen für den Alltag in Deutschland zu vermitteln.

 

·         Die bei den Flüchtlingen und Asylbewerbern vorhandenen schulischen und beruflichen  Qualifikationen, aber auch Sprachkenntnisse frühzeitig zu erheben.

 

·         Eine zuverlässige Struktur zu schaffen, so dass Kitas und Schulen, aber auch anerkannte Weiterbildungsträger die notwendigen Stellen und Mittel für den Spracherwerb und die Integration flächendeckend abrufen können.

 

·         Das überall im Land vorhandene ehrenamtliche Engagement über Kirchen und Organisation angemessen zu fördern.

 

·         Erzieherinnen und Erziehern, Lehrerinnen und Lehrern ein gutes Fort-und Weiterbildungsangebot anzubieten, damit die besonderen kulturellen und individuellen Bedingungen der Menschen, die zu uns kommen, Beachtung finden.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

____________________________________________________________________________________________

 

Mündliche Anfragen

_____________________________________________________________________________________________


 

 


 

Konsequenzen aus aktuellen Gerichtsentscheidungen gegen den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz

(Michael Wäschenbach, MdL und Hedi Thelen, MdL)

 

 


1.   Welche Kosten sind nach Kenntnis der Landesregierung für den MDK Rheinland-Pfalz durch die gerichtliche Auseinandersetzung mit seinem ehemaligen Geschäftsführer bis-her entstanden?

 

2.   Inwiefern sieht die Landesregierung nach den ergangenen Urteilen den erhobenen Vorwurf der Verschwendung von Versichertengeldern gegenüber dem MDK als berechtigt an?

 3.   Welche Gespräche hat die Landesregierung bisher geführt, um Verbündete für die Position des Landtagsbeschlusses zu finden?

 

 

 

 

 

 

Initiativen für den Mittelstand: Forderungen der rheinland-pfälzischen Wirtschaft an die Landespolitik

(Martin Brandl, MdL und Christian Baldauf, MdL)

 

 


  1. Teilt die Landesregierung die Positionen des am vergangenen Freitag, dem 20.2.2015, vorgestellten 9-Punkte-Papiers der vier rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern?

 

  1. Welche der geforderten Maßnahmen gedenkt die Landesregierung umzusetzen?
  2. In welchem Zeitrahmen wird die Landesregierung mit der Umsetzung der geforderten Maßnahmen beginnen?

 

  1. Inwiefern betrachtet die Landesregierung die Umsetzung der Forderungen als notwendig, um die rheinland-pfälzische Wirtschaft zu stärken?

 


 

 

 

 

 

Öffentlichkeitskampagne der Landesregierung zur Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz

(Martin Brandl, MdL und Christian Baldauf, MdL)

 

 

Sprachförderung an Kindertagesstätten und Schulen

(Simone Huth-Haage, MdL und Bettina Dickes, MdL)

 

 

Islamisten im Strafvollzug

(Axel Wilke, MdL)

 

 

Situation von Vertretungslehrkräften zu Beginn des neuen Schulhalbjahres

(Bettina Dickes, MdL und Martin Brandl, MdL)

 

 

Ergebnisse der USA-Reise von Innenminister Lewentz

(Marcus Klein, MdL)

 

 

Modellversuch „selbstverantwortliche Schule“

(Guido Ernst, MdL und Brigitte Hayn, MdL)

 

 

Vollverschleierung an rheinland-pfälzischen Schulen

(Marion Schneid, MdL und Adolf Kessel, MdL)

 

 

Haltung der Landesregierung zur Umsetzung des Mindestlohngesetzes

(Hedi Thelen, MdL und Martin Brandl, MdL)

 

 

Aktuelle Situation von Blutspende und Blutversorgung in Rheinland-Pfalz

(Dr. Peter Enders, MdL)